Waldbrandverordnung 2020 – BH St.Pölten

Ab Heute (7. April) tritt gemäß § 41 Absatz 1 des Forstgesetzes 1975 folgende Waldbrandverordnung in Kraft.

In den Wäldern des Verwaltungsbezirks St. Pölten sowie im Gefährdungsbereich des Waldes (Waldrandnähe) ist das Rauchen und jegliches Entzünden und Unterhalten von Feuer verboten !

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