Die Bezirkshauptmannschaft St. Pölten hat am 21.04.2026 eine Waldbrandverordnung erlassen. Ab sofort gilt im Verwaltungsbezirk St. Pölten folgendes:
- Feuerentzünden im Wald und in Waldrandnähe verboten
- Rauchen im Wald und in Waldrandnähe verboten
Achtung: Verstöße können mit Geldstrafen oder mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden. Bitte beachten Sie die Vorschriften und helfen Sie mit, Waldbrände zu verhindern.



















