Auch Heuer beteiligte sich die FF-Inzersdorf an der Aktion „Ferienspiel“. Bei herlichem Sommerwetter, fand die Veranstaltung für die Kinder der Gemeinde, am Freigelände neben dem FF-Haus statt. Gemeinsam mit seiner Frau Astrid, stellte der Jugendführer LM Wolfgang Brabletz, das Programm zusammen. Die Aufgabe der Kinder bestand darin, an einigen Stationen, spielerisch die Aufgaben eines FJ- Mitgliedes zu bewältigen. Fachwissen und Geschicklichkeit war gleichermaßen gefragt. Als Belohnung gab es Eis. Zum Abschluß gab es noch eine Wasserschlacht. Danke nochmals, an Alle die mitgeholfen haben.
Autoweihe in Theyern
Ehrungen beim Abschnittsfeuerwehrleistungsbewerb Herzogenburg
Maibaum wurde umgelegt und dem Gewinner zugestellt
Am 25.06.2009 konnte der heurige Maibaum endlich fachgerecht umgelegt und dem glücklichen Gewinner der Maibaumverlosung, Kamerad Anton Wieser aus Walpersdorf, zugestellt werden.
Kamerad Wieser lud uns anschließend auf Grillwürstel und kühles Bier ein.
Die Kameraden und der glückliche Gewinner samt seiner Gattin Rosa genossen die gemütliche Stimmung und feiterten noch bis spät in die Nacht….
Waldbrand – Verordnung 2009
In den Waldbeständen des Verwaltungsbezirkes St. Pölten ist aufgrund der außergewöhnlich hohen Lufttemperaturen sowie der sehr geringen Niederschläge der letzten Wochen eine sehr starke Austrocknung, insbesondere der Streuauflagen der Waldböden eingetreten. Weiters ist vielerorts leicht entzündbarer Bestandesabraum, wie Zweige, Äste und Wipfelstücke vorhanden.
Es ergeht daher nachstehende Verordnung zum Schutz der Waldbestände im Verwaltungsbezirk St. Pölten:
In den Waldgebieten des politischen Bezirkes St. Pölten sowie in deren Gefährdungsbereichen sind jegliches Feuerentzünden und das Rauchen verboten. Ausgenommen von diesem Verbot ist das Verbrennen von Rinde und Ästen zum Zwecke der Borkenkäferbekämpfung durch den Waldeigentümer als bekämpfungstechnische Maßnahme im Sinne der Forstschutzverordnung. Rechtzeitig vor Durchführung solcher Maßnahmen hat der Waldeigentümer oder Verfügungsberechtigte das zuständige Gemeindeamt und die Feuerwehr zu verständigen.