Waldbrand – Verordnung 2009

In den Waldbeständen des Verwaltungsbezirkes St. Pölten ist aufgrund der außergewöhnlich hohen Lufttemperaturen sowie der sehr geringen Niederschläge der letzten Wochen eine sehr starke Austrocknung, insbesondere der Streuauflagen der Waldböden eingetreten. Weiters ist vielerorts leicht entzündbarer Bestandesabraum, wie Zweige, Äste und Wipfelstücke vorhanden.

Es ergeht daher nachstehende Verordnung zum Schutz der Waldbestände im Verwaltungsbezirk St. Pölten:

In den Waldgebieten des politischen Bezirkes St. Pölten sowie in deren Gefährdungsbereichen sind jegliches Feuerentzünden und das Rauchen verboten. Ausgenommen von diesem Verbot ist das Verbrennen von Rinde und Ästen zum Zwecke der Borkenkäferbekämpfung durch den Waldeigentümer als bekämpfungstechnische Maßnahme im Sinne der Forstschutzverordnung. Rechtzeitig vor Durchführung solcher Maßnahmen hat der Waldeigentümer oder Verfügungsberechtigte das zuständige Gemeindeamt und die Feuerwehr zu verständigen.

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