Waldbrandverordnung 2026

Die Bezirkshauptmannschaft St. Pölten hat am 21.04.2026 eine Waldbrandverordnung erlassen. Ab sofort gilt im Verwaltungsbezirk St. Pölten folgendes:

  • Feuerentzünden im Wald und in Waldrandnähe verboten
  • Rauchen im Wald und in Waldrandnähe verboten

Achtung: Verstöße können mit Geldstrafen oder mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden. Bitte beachten Sie die Vorschriften und helfen Sie mit, Waldbrände zu verhindern.