Friedenslicht 2018

Ein großes Dankeschön an alle Spenden für die Aktion „Licht ins Dunkel“ und an alle Besucher welche sich das Friedenslicht, Heute bei uns im Feuerwehrhaus abgeholt haben.

Unsere Feuerwehrjugend samt KDT Günther Staudenmayer, EKDT Reinhard Zehndorfer sowie EKDT Leopold Reiser überbrachten die Weihnachtsgrüße der Wehr und natürlich auch das Friedenslicht an unseren Alt-EKDT Franz Wutzl welcher sich sichtlich über unseren Besuch freute!

 


Das Friedenslicht aus Bethlehem kann am 24.12.2018 von 09:30 bis 12:00 Uhr
Im Feuerwehrhaus Inzersdorf abgeholt werden.Die gesammelten freien Spenden, werden wie gewohnt an die Aktion „Licht ins Dunkel“ gespendet.

Die Kameraden der FF Inzersdorf wünschen eine sichere und schöne Adventszeit!

 

 

Unterabschnittsübung in Theyern

Am Mittwoch dem 10. Oktober lud die FF Theyern zur UA-Übung. Übungsannahme war ein Brandeinsatz der Stufe B3, genauer ein Brand eines landwirtschaftlichen Gebäudes mit einer verletzten/vermissten Person. Nach dem Eintreffen am Übungsort, erhielten wir eindeutige und gut durchdachte Befehle. Unsere Wehr betraf die Menschenrettung mittels Atemschutz und Korbschleiftrage, sowie das Legen einer Zubringleitung und dem Schützen der Nachbarobjekte. Wir möchten uns herzlich bei der FF Theyern für diese hervorragend ausgearbeitete Übung bedanken und natürlich für die anschließende köstliche Verpflegung im FF Haus.

Eingesetzte Wehren:

  • FF Theyern
  • FF Höbenbach
  • FF Nußdorf
  • FF Reichersdorf
  • FF Getzersdorf
  • FF Inzersdorf

Zivilschutz – Probealarm am 6.Oktober

Zwischen 12:00 und 12:45 Uhr am Samstag den 6.Oktober findet der Zivilschutz-Probealarm statt. Um die Bevölkerung im möglichen Katastrophenfall rechtzeitig zu alarmieren werden jährlich die Sirenen auf Funktion und Reichweite überprüft.

PDF vom BM.I: 2018_BMI_Alarm_A4_hoch_noezsv

Ferienspiel

Auch heuer, veranstalteten wir wieder gemeinsam mit der FF Getzersdorf unser Ferienspiel der Gemeinde. Neben leckerem Eis, selbstgebauten Wasserrutschen und kleinen Pools aus Feuewehrgeräten hatten die Kinder, wie auch die Großen ihren Spaß.

Waldbrandverordnung 2018 – St.Pölten

In den Waldbeständen des Verwaltungsbezirk St.Pölten ist auf Grund der anhaltenden Trockenheit eine Austrocknung der Streuauflagen der Waldböden eingetreten. Weiters ist vielerorts leicht entzündbarer Bestandesabraum wie Zweige, Äste und Wipfelstücke vorhanden. Um der damit verbundenen, zunehmenden Gefahr von Waldbränden entgegen zu wirken, ergeht gemäß § 41 Absatz 1 des Forstgesetzes 1975 nachstehende

VERORDNUNG
der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten, mit der forstpolizeiliche Maßnahmen zur Verhinderung von Waldbränden im Verwaltungsbezirk St. Pölten erlassen werden:

§ 1
In den Wäldern des Verwaltungsbezirks St. Pölten sowie im Gefährdungsbereich des Waldes (Waldrandnähe) ist das Rauchen und jegliches Entzünden und Unterhalten von Feuer verboten.

§ 2
Übertretungen dieser Verordnung werden gemäß § 174 Abs. 1 lit. a Zi. 17 Forstgesetz 1975 mit einer Geldstrafe bis zu € 7.270,– oder mit Freiheitsstrafe bis zu 4 Wochen bestraft.

§ 3
Diese Verordnung wird an der Amtstafel der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten sowie an den Amtstafeln der Gemeinden im Verwaltungsbezirk St. Pölten kundgemacht und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

HINWEIS:

  • Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.
  • Es steht jedem Waldeigentümer frei, dieses Verbot in geeigneter Weise ersichtlich zu machen.

 

Download als PDF: Waldbrandverordnung_St_Poelten_2018