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Waldbrand – Verordnung 2009

Von Helmut Redl am 04. Mai 2009 um 20:07

In den Waldbeständen des Verwaltungsbezirkes St. Pölten ist aufgrund der außergewöhnlich hohen Lufttemperaturen sowie der sehr geringen Niederschläge der letzten Wochen eine sehr starke Austrocknung, insbesondere der Streuauflagen der Waldböden eingetreten. Weiters ist vielerorts leicht entzündbarer Bestandesabraum, wie Zweige, Äste und Wipfelstücke vorhanden.

Es ergeht daher nachstehende Verordnung zum Schutz der Waldbestände im Verwaltungsbezirk St. Pölten:

In den Waldgebieten des politischen Bezirkes St. Pölten sowie in deren Gefährdungsbereichen sind jegliches Feuerentzünden und das Rauchen verboten. Ausgenommen von diesem Verbot ist das Verbrennen von Rinde und Ästen zum Zwecke der Borkenkäferbekämpfung durch den Waldeigentümer als bekämpfungstechnische Maßnahme im Sinne der Forstschutzverordnung. Rechtzeitig vor Durchführung solcher Maßnahmen hat der Waldeigentümer oder Verfügungsberechtigte das zuständige Gemeindeamt und die Feuerwehr zu verständigen.

Dieser Beitrag wurde am Montag, 04. Mai 2009 um 20:07 Uhr veröffentlicht und wurde unter der Kategorie Allgemein abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesem Eintrag durch den RSS-Feed verfolgen. Du hast die Möglichkeit, einen Kommentar zu hinterlassen oder einen Trackback von deinem Weblog zu senden.

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